AGB's
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen des Raumstudios Pätzholz, Karl von Drais Straße 4, 78239 Rielasingen-Worblingen mit den jeweiligen Auftraggebern.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden AGB von Auftraggebern wird hiermit widersprochen. Abweichende und entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Raumstudio Pätzholz deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn das Raumstudio Pätzholz in Kenntnis der AGB des Vertragspartners dessen Lieferungen vorbehaltlos annimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Sämtliche Angebote sowie Darstellungen von Waren und Dienstleistungen – gleich ob auf der Homepage des Raumstudios Pätzholz, mündlich oder schriftlich übermittelt – stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Diese stellen lediglich eine Aufforderung zur Bestellung dar und sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit.
2.2. Eine vom Auftraggeber an das Raumstudio Pätzholz gerichtete Bestellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Annahme des Vertragsangebotes durch das Raumstudio Pätzholz erfolgt erst durch eine ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch die Ausführung der bestellten Arbeiten.
3. Termine/Fristen
Werden die vereinbarten Fristen und Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, nach Verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein.
4. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt. Der Auftraggeber ist insbesondere zur Schaffung sämtlicher baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen verpflichtet.
5. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftraggebers.
6. Leistungsänderung
6.1. Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.
6.2. Das Raumstudio Pätzholz wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln. Die Änderungen bedürfen einer entsprechenden Vertragsanpassung. Finden die Parteien keine Einigung, so ist das Raumstudio Pätzholz berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.
6.3. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
6.4. Das Raumstudio Pätzholz ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Dritte (Nachunternehmer) erbringen zu lassen. Die vom Raumstudio Pätzholz auszuwählenden Nachunternehmer müssen sich gewerbsmäßig mit der Ausführung der zu vergebenden Leistung befassen. Sie müssen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein.
7. Haftungsbeschränkung
7.1. Das Raumstudio Pätzholz haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
7.2. Die Haftungsbeschränkung für das Raumstudio Pätzholz erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Raumstudios Pätzholz.
8. Kündigung
Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann das Raumstudio Pätzholz als pauschale Vergütung 15% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung bereits begonnen, sind 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
9. Abnahme
9.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Im Übrigen gilt § 640a BGB.
9.2. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, welches von Auftraggeber und vom Raumstudio Pätzholz zu unterzeichnen ist.
9.3. Ein förmlicher Abnahmetermin, an dem der Auftraggeber und das Raumstudio Pätzholz bzw. die jeweiligen Vertreter teilnehmen wird durchgeführt. Die Abnahme findet innerhalb von fünf Werktagen nach einer schriftlichen Benachrichtigung
per Brief, Telefax oder E-Mail statt.
9.4. Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung der im Protokoll zu benennenden Mängel, so ist das Raumstudio Pätzholz verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.
10. Gefahrübergang
10.1. Für Werkleistungen trägt das Raumstudio Pätzholz die Gefahr bis zur Abnahme der Leistung.
10.2. Für Warenlieferungen trägt das Raumstudio Pätzholz die Gefahr bis zur Lieferung an den Auftraggeber.
11. Eigentumsübergang
11.1. Sämtliche Lieferungen und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages Eigentum des Raumstudios Pätzholz.
11.2. Der Auftraggeber ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung des Werks nicht befugt.
12. Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung
12.1. Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
12.2. Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Raumstudios Pätzholz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
13. Gewährleistung
13.1. Das Raumstudio Pätzholz wird die vertraglich geschuldeten Leistungen bzw. die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften entsprechend dem jeweils aktuellen Stand der Technik frei von Mängeln erbringen.
13.2. Das Raumstudio Pätzholz haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den werkvertraglichen Regelungen der §§ 633ff BGB.
13.3. Soweit Materialien vom Auftraggeber bereitgestellt werden, beschränkt sich die Haftung des Raumstudios Pätzholz auf die
Haftung für die fachgemäße Arbeit.
13.4. Der Auftraggeber hat vor der Ausübung der weiteren Mängelrechte zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen.
Erst wenn diese fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung,
Schadensersatz) zu.
13.5. Die Mängelansprüche des Auftraggebers gegen das Raumstudio Pätzholz verjähren nach 5 Jahren. Die Verjährung beginnt
zum Zeitpunkt der Abnahme. Für teilabgenommene Leistungen beginnt die Verjährung mit der erfolgten Teilabnahme.
14. Höhere Gewalt
14.1. Soweit und solange ein Fall „höherer Gewalt“ vorliegt, sind die Parteien zeitweise von ihren Leistungspflichten befreit.
14.2. „Höhere Gewalt“ ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder sonstige außergewöhnliche Umweltereignisse oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln auch durch äußerste, nach Sachlage vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in
Kauf zu nehmen ist.
14.3. Die Parteien besitzen ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass das Ereignis der höheren Gewalt länger als zwei Monate
andauert und eine einvernehmliche Vertragsanpassung nicht erzielt werden konnte.
15. Datenschutz
15.1. Die die jeweiligen Verträge betreffenden personenbezogenen Daten darf das Raumstudio Pätzholz ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern.
15.2. Personenbezogene Daten werden vom Raumstudio Pätzholz ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
16.2. Soweit gesetzlich zulässig, gilt für die Durchführung dieses Vertrags ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.3. Sofern es sich beim Vertragspartner des Raumstudios Pätzholz um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Raumstudio Pätzholz und dem jeweiligen Vertragspartner der Sitz des Raumstudios Pätzholz.
16.4. Das Raumstudio Pätzholz nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil. Für das Raumstudio Pätzholz besteht keine entsprechende Teilnahmeverpflichtung.
16.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.